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   ArbG Bochum, 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90   

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https://dejure.org/1991,2587
ArbG Bochum, 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90 (https://dejure.org/1991,2587)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90 (https://dejure.org/1991,2587)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 12. Juli 1991 - 2 Ca 2552/90 (https://dejure.org/1991,2587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befristung; Schwangerschaft; Arglist; Schadensersatz; Benachteiligung; Schmerzensgeld

Papierfundstellen

  • BB 1992, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.04.1984 - 79/83

    Harz / Deutsche Tradax

    Auszug aus ArbG Bochum, 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90
    (Urteil vom 10.04.1984 - Rs. 14/83 u. 79/83 -, NZA 1984, 157f.; SAE 1984, 244 ff.; DB 1984, 1042 f.).

    Der insoweit speziellere § 611 a BGB wäre aber nach dem Urteil des EuGH vom 10.04.1984 (Rs. 14/83 u. 79/83, aaO.) gemeinschaftswidrig, wenn er die Anwendung anderer Schadensersatznormen, die zu wirksameren Sanktionen führen können, sperrte.

    Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu den Rechtssachen 79/83 und 14/83 beim EuGH eine solche Konkurrenz ausdrücklich verneint (Urteil vom 10.04.1984, aaO.).

  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Bochum, 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90
    Eine solche Diskriminierung erfüllt nach der Rechtsprechung des BAG den Tatbestand einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung gemäß § 823 Abs. 1 BGB (Urteil vom 14.03.1989 - 8 AZR 447/87 -, NJW 1990, 65 ff.), ist aber gleichzeitig auch eine Verletzung des Schutzgesetzes § 611 a Abs. 1 BGB , die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen zum Ersatz des daraus entstehenden Schädens gemäß § 823 Abs. 2 BGB verpflichtet.

    Diese Regelung wäre jedoch gemeinschaftswidrig, schlösse sie die Anwendung anderer Schadensersatznormen aus (s.o.; offen gelassen in BAG - 8 AZR 447/87 -, aaO.).

    Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Benachteiligung einer Stellenbewerberin wegen ihres Geschlechts regelmäßig eine erhebliche Persönlichkeitsverletzung (Urteil vom 14.03.1989, aaO.).

  • EuGH, 07.03.1990 - 117/88

    Trend-Moden Textilhandel / Hauptzollamt Emmerich

    Auszug aus ArbG Bochum, 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90
    (Vorabentscheidung vom 08.1990 - Rs. C-117/88 -, DB 1991, 286 ).

    Allein der Umstand, daß die Berufung auf die Schwangerschaft als Nichteinstellungskriterium für sich genommen immer eine Diskriminierung darstellt, war zu diesem Zeitpunkt zwar bereits entschieden, das Urteil aber noch nicht veröffentlicht (EuGH, Vorabentscheidung vom 08.11.1990 - Rs. C-117/88, aaO.).

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus ArbG Bochum, 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90
    (Urteil vom 10.04.1984 - Rs. 14/83 u. 79/83 -, NZA 1984, 157f.; SAE 1984, 244 ff.; DB 1984, 1042 f.).
  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus ArbG Bochum, 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90
    (Übersicht bei Palandt, 50. Aufl., § 282 Anm. 3; Vorb. vor § 249 Anm. 8) Danach kann auch hinsichtlich der Verletzung eine solche Beweislastumkehr eingreifen, wenn den Schuldner gerade bezüglich der eingetretenen Verletzung eine spezielle Gefahrenabwehrpflicht traf (BGH, Urteil vom 07.06.1988 - VI ZR 91/87 -, NJW 1988, 2613).
  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus ArbG Bochum, 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90
    (Vorabentscheidung vom 08.1990 - Rs. C-117/88 -, DB 1991, 286 ).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus ArbG Bochum, 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90
    Ein Rechtsmißbrauch im Sinne der durch den Großen Senat des BAG aufgestellten Grundsätze (Beschluß vom 12.10.1960 - GS 1/59 - 3 AZR 66/56 -, BAGE 10, 65) ist ebenfalls nicht gegeben.
  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 244/85

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Schwangerschaft

    Auszug aus ArbG Bochum, 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90
    Daß dies aber jedenfalls dann eine Diskriminierung ist, wenn sich - wie hier - Angehörige beider Geschlechter um einen Arbeitsplatz bemühen, ist vom BAG bereits im Jahr 1986 angedeutet worden (Urt vom 20.02.1986 - 2 AZR 244/85 -, DB 1986, 2287 ).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.1992 - 10 Sa 595/92

    Arbeitsverhältnis: Gleichbehandlungsgebot bei Begründung - geschlechtsbezogene

    Zur Begründung hat sie im ersten Rechtszug vorgetragen, die Beklagte habe das Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzt, da sie die Klägerin wegen ihrer Schwangerschaft nicht habe weiterbeschäftigen wollen, und im übrigen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90 - verwiesen.
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